Leasing oder Mietkauf - wo ist der Unterschied?
Sie möchten gerne ein Gerät über einen längeren Zeitraum bequem finanzieren und sind sich unsicher, ob Sie das Gerät leasen oder über Mietkauf erwerben möchten? Gerne erklären wir Ihnen den Unterschied zwischen Leasing und Mietkauf.
Wenn Sie lieber mit einem Finanzierungs-Experten von lagastro sprechen möchten, können Sie uns über Telefon, WhatsApp oder E-Mail erreichen. Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen zu Leasing oder Mietkauf.
Vergleich Leasing und Mietkauf:
Leasing (eine Art Mietvertrag) |
Mietkauf (ein Kaufvertrag mit Abzahlungsvereinbarung) |
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Kurzerläuterungen | Dabei steht der Nutzen des Gerätes im Vordergrund, meist um damit in seinem Geschäft Geld zu verdienen oder Kosten zu sparen. Am Ende des Vertrages kann der Kunde Eigentum am Gerät erwerben, muss es aber nicht. Ein Kaufangebot folgt zum Ende des Vertrages, der Kaufpreis darf vorher nicht festgelegt werden, da sonst Steuereinsparungen riskiert werden. | Er ermöglicht Ihnen die Anschaffungskosten Ihres gewünschten Gerätes auf eine von Ihnen gewünschte Laufzeit zu verteilen. Der Kunde wird automatisch mit Zahlung der letzten Rate Eigentümer, nutzt aber nicht die steuerlichen Vorteile wie beim Leasing. Beim Mietkauf muss die gesamte Mehrwertsteuer auf die Summe aller Raten aus dem Vertrag bei Abschluss geleistet werden. |
Liquiditätsschonung | Kein Einsatz von Eigenkapital nötig. Vielmehr wird die monatliche Belastung aus Erträgen gedeckt die durch den effizienten Einsatz des Gerätes erwirtschaftet werden. Sie können Reserven für andere Kosten oder schlechte Zeiten bewahren und riskieren somit nichts. | Wie bei Leasing. Allerdings muss die Mehrwertsteuer auf die Summe aller Raten vorab in voller Höhe geleistet werden. |
Bilanzierung | ist bilanzneutral. Die Leasingraten sind i.d.R. in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dadurch verringern Sie Ihren Gewinn und sparen am Ende des Jahres steuern. | Bilanzierung erfolgt bei Ihnen. Die Abschreibung auf das Objekt wird gemäß amtlicher AfA-Tabelle vorgenommen und stellt einen steuerlich absetzbaren Betriebsaufwand für Ihr Unternehmen dar. Vor allem in den ersten Jahren bei langlebigen Produkten meist ungünstiger als bei Leasing. |
Gewährleistung | Die Leasinggesellschaft wird als Eigentümer des Gerätes final dafür sorgen, dass der Lieferant es bei technischen Problemen repariert. Er tritt zwar die Rechte daraus an den Kunden ab, allerdings wird er sich im Zweifel auch engagieren, damit sein Objekt funktionsfähig bleibt. Dies gibt den Kunden Sicherheit dass die Geräte funktionieren. | Wie beim Leasing |
Vertragsende | Durch die Alternativen Neu- oder Anschlussvertrag oder Übernahme des Gerätes erhalten Sie hohe Flexibilität. | Automatischer Eigentumserwerb. Nach Zahlung der letzten Rate gehört das Gerät Ihnen. |
Grundgedanke | Gerät nutzen und am Ende zurückgeben oder übernehmen | Erwerb von Eigentum am Objekt |
Rechtliches Eigentum | Leasinggesellschaft | Leasinggesellschaft |
Wirtschaftliches Eigentum | Leasinggesellschaft | Kunde |
Bilanzierung | Leasinggesellschaft | Kunde |
Abschreibung auf Abnutzung | Leasinggesellschaft | Kunde |
Fälligkeit der Mehrwertsteuer | Mit der jeweiligen Leasingrate | Gesamt mit der 1.Mietkaufrate |
Steuerersparnis | Absetzung der kompletten Leasingrate von der Gewerbesteuer | Abschreibung des Kaufpreises |
Vertragsauslauf | Rückgabe oder Kauf des Objekts | Automatischer Erwerb durch Kunde |